HÄRTEFALLFONDS DER PRIVATZIMMERVERMIETER
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Um wirtschaftliche Folgen der Coronakrise bestmöglich abzufedern, hat die Bundesregierung im Vorjahr unter anderem den Härtefallfonds geschaffen.
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Ziel dieser unbürokratischen Soforthilfe war und ist, einen Teil der Einnahmenausfälle auszugleichen und Betriebe durch die Krise zu bringen.
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Gerade für die Tourismusbranche ist der Härtefallfonds ein überlebenswichtiges Instrument.
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Zu den Anspruchsberechtigten gehörten bisher unter anderem auch Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen.
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Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass auch Vermieter unterstützt werden können, die aus unterschiedlichen Gründen bislang den Härtefallfonds nicht in Anspruch nehmen konnten.
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Im gestrigen Tourismusausschuss wurde ein Antrag eingebracht, der den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. Damit wird für mehr als 10.000 weitere Zimmervermieter die Grundlage für zukünftige Förderungen geschaffen werden – konkret für den „Ausfallbonus“.
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Damit werden zukünftig neben Privatzimmervermietern auch gewerbliche touristische Vermieter und sonstige touristische Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, in neuen Förderprogrammen anspruchsberechtigt sein.
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Ziel ist es, entstehende Härten abzudecken und dieses für den österreichischen Tourismus wichtige Angebotssegment zu erhalten.
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Derzeit wird – gemeinsam mit dem Finanzministerium –eine Richtlinie erarbeitet, damit die nun Berechtigten den Ausfallbonus in Anspruch nehmen können.
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Die Beantragung wird ebenfalls über Agrarmarkt Austria erfolgen.
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Die genauen Details werden nach Abschluss der Richtlinienerstellung unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Haertefallfonds-COVID abrufbar sein.
Alle weiteren Informationen finden Sie ehestmöglich unter www.sichere-gastfreundschaft.at.